Lebendfutter – Enchyträen, leicht zu kultivieren
Neben Kleinekrebsen und Insekten gehören auch verschiedene Wurmarten zum natürlichen Nahrungsspektrum unserer Zierfische. So mancher Aquarianer möchte Lebendfutter selbst kultivieren, doch die in Gewässern vorkommenden Würmer eignen sich nicht für eine ertragreiche Zucht. Ersatzweise kann man aber gut auf kleine Wurmarten zurückgreifen, die natürlicherweise in feuchten Wiesen- und Waldböden leben. Als leicht züchtbar haben sich Arten aus der Familie der Enchyträen erwiesen, die mit 5 bis 30 mm Länge auch eine optimale Größe als Futtertiere aufweisen. Es handelt sich dabei um kleine, farblose Verwandte der Regenwürmer. Einen Zuchtansatz kann man im gut sortierten Zoofachhandel bekommen. Für die Zucht eignet sich eine flache Schale, die ca. 5-10 cm hoch mit ungedüngter Blumenerde gefüllt wird. Die Erde muß immer leicht feucht gehalten werden, gerade so, daß sie noch locker und luftdurchlässig ist. Als Futter für die Enchyträen eignen sich sehr gut aus Hafermehl hergestellte Schmelzflocken, die mit etwas Wasser zu einem Brei angerührt werden. In eine kleine Vertiefung an der Oberfläche der Blumenerde füllt man einen Kleks des Haferbreis. Die Enchyträen konzentrieren sich um die Futterstelle und können dort zum Verfüttern an die Fische abgesammelt werden. Noch besser sammeln sich die Enchyträen an der Oberfläche, wenn man eine Glasscheibe auf die Blumenerde legt. Der Haferbrei muß täglich erneuert werden, da er rasch verdirbt, am besten gibt man nur die Menge Haferbrei, wie innerhalb eines Tages von den Würmern gefressen wird.



Aus Kokosfasern hergestellte Blumenerde eignet sich gut als Substrat für die Zucht von Enchyträen. Die gepressten Kokosfaserbriketts werden mit Wasser in einem Eimer aufgeweicht und aufgelockert. Wenn die Erde leicht feucht und locker ist, kann sie für die Wurmzucht eingesetzt werden.


Literatur:
Taxacher, M. (2016): – Lebendfutter Enchyträen – Nahrhaftes und leicht zu kultivierendes Lebendfutter. aquaristik – Aktuelle Süßwasserpraxis, Heft 4/2016: 56-57.
